Vergessen Sie diese Fahrregelung in Kroatien ab Anfang November nicht
Der Winter kommt und Sie müssen sich unbedingt an diese Fahrordnung halten oder mit einer Geldstrafe von 300 Kuna rechnen.
Ab dem 1. November ist Tag- oder Abblendlicht für Kraftfahrzeuge tagsüber Pflicht. Und Sie müssen daran denken, sie bis zum 31. März vollständig einzuschalten.
„Die Bestimmung von Artikel 102 des Gesetzes über die Verkehrssicherheit auf den Straßen der Republik Kroatien legt die obligatorische Verwendung von Tagfahrlicht oder Abblendlicht für Kraftfahrzeuge während des Tages vom 1. November bis 31. März fest. Bei Nichteinhaltung von den genannten Rechtsvorschriften wird der Fahrer mit einer Geldstrafe von 300 Kuna belegt“, erklärte die Polizei in einer Pressemitteilung.
Fahrradfahrer müssen außerdem von der Dämmerung bis zum Morgengrauen (nachts) und bei eingeschränkter Sicht ein weißes Licht auf der Vorderseite und ein rotes Licht auf der Rückseite des Fahrrads haben. Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung wird der Fahrradfahrer mit einer Geldstrafe von 500 Kuna belegt.
Die Polizei kam zu dem Schluss: „Haben Sie von Dienstag, dem 1. November bis zum 31. März, immer das Licht an, um die Sichtbarkeit zu verbessern.“
Redaktion Service Bild: carwow