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Die meistgestellten Fragen zur Bootsregistrierung

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Auch in diesem Jahr ist erneut eine besonders hohe Nachfrage bei Bootsregistrierungen zu verzeichnen. Um auch zur Hochsaison alle Anträge auf Ausstellung des Internationalen Bootsscheins (IBS) schnell und reibungslos bearbeiten zu können, haben wir die meistgestellten Fragen beantwortet und wiederkehrende Fehler im Antrag beleuchtet.

Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Ausfüllhilfe für den Internationalen Bootsschein (IBS)

Frage 1: Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung des IBS?

Für die Ausstellung des Internationalen Bootsscheins benötigen wir:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
  • ggf. Zusatzformular für die Ausrüstung (Funk & Beiboot).
  • einen Eigentumsnachweis auf Ihren Namen, z.B. eine Kopie der Rechnung bzw. des Kaufvertrags für Boot und Motor.
  • Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) zum Abgleich der Unterschrift.
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Kopie der aktuellen Meldebescheinigung in Deutschland.

Bitte setzen Sie im Antragsformular das Kreuz bei „Neuanmeldung“.

Hier geht’s zum Formular-Download

Frage 2: Was trage ich unter dem Punkt „Heimathafen“ ein?

Bei uns im Shop!

Die Angabe des Heimathafens kann folgende sein:

  • Der Ort, an dem das Boot regelmäßig liegt, also der feste Liegeplatz, Verein etc.
  • Bei Trailerbooten kann auch der Wohnort als Heimathafen angegeben werden.
  • Falls kein fester Liegeplatz vorhanden, kann auch der Ort der Registrierung, also im Falle des ADAC München, einretragen werden.

Frage 3: Wie lange ist der IBS gültig?

  • Für Boote in Deutschland ist der internationale Bootsschein unbegrenzt gültig.
  • Für Boote, die sich im Ausland befinden, beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.

Frage 4: Wie funktioniert die automatische Verlängerung?

  • Die automatische Verlängerung alle zwei Jahre kann beim Neuantrag mit abgeschlossen werden.
  • Vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit senden wir dem Inhaber des IBS eine Erinnerung, damit rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen IBS etwaige Änderungen angegeben werden können, wie zum Beispiel neuer Motor, neuer Heimathafen, neues Beiboot etc.
  • Die automatische Verlängerung ist ausschließlich in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich.
  • Diese Serviceleistung ist nur für Bootseigner relevant, die ihr Revier im Ausland haben.

Frage 5: Gilt der IBS auch für Jetskis/Jetsurfboards?

  • Außerhalb Deutschlands können Jetskis und Jetsurfboards auch mit dem IBS gefahren werden.
  • Innerhalb Deutschlands benötigen Sie ein amtliches Kennzeichen.

Frage 6: Wo finde ich die erforderliche Motor-, Antriebs- und Rumpfnummer?

im Shop zu haben!
  • Die Motornummern befinden sich in der Regel auf einem feuerfesten Metallschild auf dem Motor.
  • Die Rumpfnummer (HIN) ist häufig unterschiedlich angebracht. Meistens befindet sich sich am Heckspiegel, am seitlichen Heck, im Cockpit achtern oder auch seitlich am Bug. Sie ist entweder auf einem angebrachten Metallschild vermerkt oder in das GFK eingestanzt. Die Stanzungen befinden sich meistens achtern.
  • Bei Kleinkreuzern befindet sich die Nummer auch teilweise im Niedergang oder im Innenraum.
  • Letzlich hilft es nur, das Boot nach einer entsprechenden Nummer abzusuchen. Notfalls kann ihnen die Bauwerft auch Auskunft geben.
  • Die Antriebs- auch Transomnummer finden sie auf der Transomplatte, die dass Bindeglied zwischen Motor und Antrieb darstellt und ausschließlich bei Z-Antrieben verbaut wird. Die Transomnummer ist von außen sichtbar in der der Transomplatte eingeschlagen.

Frage 7: Wer kann überhaupt einen IBS beantragen?

  • Berechtigt zur Beantragung eines IBS ist jeder Eigner, der entweder eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder seinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hat. Inm letzten Fall ist eine Kopie der amtlichen Meldebestätigung mit einzureichen. Ein Aufenthaltstitel reicht hierfür nicht aus.
  • Bei Eignergemeinschaften können bis zu sechs Eigentümer in den Internationalen Bootsschein eingetragen werden. Der Eigner, der im Antragsformular geführt wird, ist der „Haupteigner“.

Frage 8: Wie reicht man den Antrag ein?

  • Vergewissern Sie sich, dass alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, der Antrag gut leserlich ausgefüllt ist.
  • Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein.  Diese Felder sind im Antragsformular mit einem * versehen.
  • Der Antrag kann gerne per E-Mail eingereicht werden.
  • bei elektronischer Übermittlung bitten wir, die beigefügten Unterlagen in einem PDF-Dokument zusammenzufügen.

Frage 9: Was bedeutet „Vordatierung“?

  • Die Vordatierung ist eine Terminierung der Ausstellung zu einem Wunschtermin. Wir bieten Bootseigner damit die Möglichkeit, das Boot bereits vor der Saison ohne Druck und Zeitnot zu einem Datum der Wahl neu registrieren zu lassen.
  • Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung. Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung.
  • Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.
ADAC/Redaktion Nautik
Bild: ADAC/Laguna Nautika
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