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Crewliste Italien Regional unterschiedlich gehandhabt

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Im Adriaraum zählt SeaHelp mittlerweile zur wohl größten aktiven Interessenvertretung deutschsprachiger Skipper. Weit über 13.000 Wassersportler greifen auf die SeaHelp-App auf ihrem Handy zurück und melden sich in wichtigen Fällen auch schon einmal telefonisch in der SeaHelp-Zentrale, wenn es Bedeutendes zu berichten gibt. Das führt, wie es Neudeutsch heißt, zu einer gewissen „Schwarmintelligenz“, von der wiederum alle Mitglieder profitieren können. So auch im Fall unseres Newsletters, in dem neue Regeln hinsichtlich des Ausfüllens und Mitführens der Crewliste behandelt wurden. Im Internet nachzulesen unter diesem Link.

Das langjährige SeaHelp-Mitglied Dr. Rudolf Hanslik berichtete von seinen Erfahrungen, als er von Caorle mit Ziel Kroatien auslaufen wollte. Demnach kann man auch dort die notwendigen Formalitäten erledigen, doch anders als in den deutschen Durchführungsbestimmungen ausgeführt, muss man sich bei den Carabiniere und der Capitaneria abmelden, auch wenn die beiden staatlichen Stellen über unterschiedliche Öffnungszeiten verfügen. Dabei ist eine Crewliste auszufüllen. Nach der Abmeldung hat man 8 Stunden Zeit, das Land zu verlassen, ansonsten verfällt die Abmeldung und muss neu ausgestellt werden. Wer sie, auch bei der Rückkehr nicht vorweisen kann, muss mindestens 350 Euro Strafe zahlen. Bei Kontrollen zur Ein- und Ausreise werden außerdem Sicherheitsausrüstungen wie Schwimmwesten, Rettungsinseln, Feuerlöscher und Signalkörper einer genauen Inspektion unterzogen, insbesondere hinsichtlich der Gültigkeit der entsprechenden Ausrüstung. Es ist empfehlenswert, die Ablaufdaten genauestens zu kontrollieren. Bei der Rückkehr nach Italien wiederholt sich das Prozedere, also wieder anmelden bei Capitanerie und Carabiniere.
Derzeit wird die „Regolamento (UE) N 2016/399“ vom 9. März 2016 offensichtlich in unterschiedlichen Regionen auch unterschiedlich gehandhabt. Wer behördlichen Stress und gegebenenfalls auch Strafen bzw. Bußgelder vermeiden will, sollte sich, so rät SeaHelp, vor Reiseantritt über die jeweiligen, örtlich verlangten Dokumente beim Hafenamt informieren und den behördlichen Auflagen in jedem Fall Folge leisten. Eine einheitliche Regelung für ganz Italien scheint es offenbar nicht zu geben, zumal andere Mitglieder berichten, in Lignano beispielsweise würde eine Information der amtlichen Stellen per E-Mail als ausreichend betrachtet.

Wir danken ausdrücklich all unseren Mitgliedern, die sich an dem regen Erfahrungsaustausch über den Umgang mit den italienischen Behörden beteiligt haben und mit ihrem Wissen der großen SeaHelp-Gemeinschaft einen Nutzen erwiesen haben. Auch künftig freuen wir uns, unter office@sea-help.eu über die aktuellen Themen informiert zu werden, die den Skippern im Adriaraum buchstäblich unter den Nägeln brennen, um sie mit anderen Mitgliedern zu teilen. Und in eigener Sache: Bitte übersenden Sie uns diese Informationen ausschließlich via Mail, da die Telefon-Leitungen in unserer Einsatzzentrale für all diejenigen Skipper frei bleiben, sollten, die im Notfall dringend Hilfe benötigen.

Quelle: Sea Help

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