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COVID-19: wo darf ich mit meinem Boot fahren?

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Nach den jüngsten Beschlüssen zur Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 ist in vielen Bundesländern das Betreiben von Sportbooten wieder möglich. Die folgende Übersicht zeigt Freizeitkapitänen wo sie aktuell mit dem Boot fahren dürfen und welche Schutzmaßnahmen dazu in den jeweiligen Bundesländern zu beachten sind.

Boot fahren in Baden Württemberg

„Baden-Württemberg hat nun angekündigt, ab kommenden Montag, den 11. Mai, das Segeln wieder zu ermöglichen. Die Häfen sollen dafür geöffnet werden, so dass Segler wieder Zugang zu ihren Booten haben. Abstands-/Kontakt- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Bootsverleiher in Baden-Württemberg sollen vor Pfingsten ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen.“

Quelle: yacht.de

Boot fahren in Bayern

Nach Auskunft der bayerischen Wasserschutzpolizei ist das Betreiben von Booten seit 06.05.2020 gestattet,  Sportboothäfen dürfen voraussichtlich zum 11.05.2020 öffnen. Dies bedeutet Trailerkapitäne, die Ihre Boote zu Hause haben können jetzt schon an öffentlichen Slipstellen einsetzen und losfahren. Der Zugriff auf Boote, die in Häfen liegen, ist allerdings noch nicht gestattet.

Quelle: Polizei Bayern

Boot fahren in Berlin

„Unter Einhaltung der Abstands- und Personenzahlregelungen besteht seit 27.04.2020 die Möglichkeit, die betreffenden Vereinsgrundstücke einschließlich der Steganlagen zu betreten, um dort liegende Boote zu nutzen. Auch auf dem Gelände befindliche Gebäude dürfen betreten werden, um an Boote, Ausrüstung und Zubehör zu gelangen, die zur Ausübung des Wassersportes notwendig sind.

Das private Slippen von Booten ist erlaubt, wenn die Regelungen bzgl. der Personenzahl und des Abstandes eingehalten werden können.

Analog verhält es sich bei zwingend notwendigen Arbeiten am und ums Boot. Sind für das Slippen und die Arbeiten am Boot mehr als die zugelassenen Personenzahlen notwendig, ist nach wie vor die Beauftragung einer Firma nötig.

Folgende Bedingungen sind bei allen Tätigkeiten zwingend zu beachten:

  • Mindestabstand 1, 5 m!
  • Allein! Mit Personen des eigenen Haushalts oder mit höchstens einer haushaltsfremden Person!
  • Keine Gruppenbildung!
  • Betreten von Gebäuden ausschließlich um Sportgeräte zu entnehmen oder zu verstauen!
  • Umkleideräume, Duschen, WC’s und sonstige Räumlichkeiten innerhalb der Vereinsgebäude müssen geschlossen bleiben!“

Quelle: WaPo Berlin

Boot fahren in Brandenburg

Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch gegen das Paddeln oder Angeln ist nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Motorboot oder Floß. Auch das Liegen mehrerer Boote im Päckchen widerspricht dem Sinn der Verordnung und ist dementsprechend nicht erlaubt.

Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist aufgrund der aktuellen Beschränkungen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wer sein Boot allerdings an einem eigenen Liegeplatz hat oder es selbstständig ins Wasser bringen kann, kann es nutzen. Das private Übernachten auf privaten Booten ist erlaubt, auf Geschäftlichen hingegen nicht.

Quelle: Polizei Brandenburg

Boot fahren in Bremen

„Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.

Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.“

Quelle: Kreuzer-Abteilung

Boot fahren in Hamburg

Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg wurden die Vorschriften am 06.05.2020 gelockert. In der Hansestadt dürfen Bootsbesitzer auf ihre Boote nicht nur zum Auswintern oder für Reparaturarbeiten, auch Ausfahrten sind zwischenzeitlich gestattet.

Quelle: hamburg.de

Boot fahren in Hessen

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Wiesbaden

Boot fahren in Mecklenburg-Vorpommern

Artikel 1 der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV wurde wie folgt angepasst. Seit 22.04.2020 gilt:

„(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt. Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Der Zutritt zu Sportboothäfen ist lediglich dem verantwortlichen Betreiber und Eigentümer sowie den Eigentümern von Wasserfahrzeugen unter Beachtung von § 1 Absatz 1 und 2 (Einhaltung des Mindestabstands) gestattet. Erlaubt ist, eigene Wasserfahrzeuge ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich auf ihnen aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Quelle: regierung-mv.de

Boot fahren in Niedersachsen

Gemäß des Fünf-Stufen-Plans des Landes Niedersachsens fällt die Öffnung von Outdoor-Sportanlagen und damit auch der Sportboothäfen auf den 6.Mai. Am 11.Mai ist dann im Rahmen der 2. Stufe auch die Übernachtung auf Booten gestattet. Tatsächliche Entscheidung treffen aber die einzelnen Landkreise. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!

Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen

Boot fahren in Nordrhein-Westfalen

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage ist die individuelle Ausübung des Wassersports (Führen eines Sportbootes, Angeln, Kanufahren, Surfen, etc.) unter Beachtung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coroanavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) grundsätzlich erlaubt.

Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Handwerks- (z.B. Werftarbeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Kranen von Booten) nicht beschränkt, soweit durch die beauftragten Betriebe Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

Quelle: Polizei NRW

Boot fahren in Rheinland-Pfalz

Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17.04.2020 ist auf der Seite der Sportbootfahrer. Die Auslegung zu dieser Verordnung erwähnt ausdrücklich Sportboothäfen, deren Zutritt gestattet ist. Insofern ist auch der Zugang zum Boot gewährleistet.

Boot fahren im Saarland

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Dillingen

Boot fahren in Sachsen

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist vorerst nur erlaubt für Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Magdeburg

Boot fahren in Sachsen-Anhalt

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Dresden

Boot fahren in Schleswig-Holstein

Seit 04.05.2020 sind die Sportboothäfen geöffnet. Boote dürfen wieder gekrant werden.

Mit der Öffnung der Häfen  können auch die Gastlieger wieder in das Land reisen, um ihre Boote ins Wasser zu bringen und auch zu betreiben. Die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein.

Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Die Toiletten sind nur tagsüber geöffnet.

Quelle: schleswig-holstein.de

Boot fahren in Thüringen

In diesem Bundesland sollen erste Öffnungen im Freizeit- und Tourismusbereich am 15.05.2020 erfolgen.  Aber wie im Falle Niedersachsens liegt die tatsächliche Entscheidungsgewalt bei Gemeinden und Landkreisen. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!

Quelle: Landesregierung Thüringen

ADAC-Skipper
Bild: ADAC/Yachtfolie.de/www.boote-rheinsberg.de


						
						
					
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