
Die kroatische Stadt Split ist dem Beispiel von Dubrovnik gefolgt und hat beschlossen, den Aufenthalt in der Altstadt im Bikini bzw. ohne Oberkörperbekleidung zu verbieten.
Der Stadtrat von Split hat eine neue Satzung verabschiedet, die vorsieht, dass Menschen mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie erwischt werden, wie sie mit

nacktem Oberkörper oder im Bikini durch das historische Zentrum laufen.
Der Rat hat die Entscheidung auf seiner Website veröffentlicht und wird im Sommer sowohl Touristen als auch Einheimische betreffen.
„Innerhalb der Zone A (kulturhistorisches Zentrum) ist es verboten, sich im Badeanzug, in Unterwäsche oder unbekleidet im öffentlichen Raum aufzuhalten“, heißt es in der Entscheidung.
Die Satzung, die Ordnung in die Stadt bringen soll, insbesondere im kulturhistorischen Zentrum von Split, trat zu Beginn des neuen Jahres mit der vorgeschriebenen Geldstrafe von 150 Euro für Verstöße gegen die Satzung in Kraft.
Gemeindewächter werden die Straßen patrouillieren und nach Tätern Ausschau halten.
Die Verordnung umfasst auch eine Reihe anderer Dinge wie das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit und das Gassigehen mit einem Hund ohne Leine.
„Innerhalb der Zone A (kulturhistorisches Zentrum) ist der Konsum von alkoholischen Getränken in öffentlichen Bereichen verboten, außer auf Terrassen für Catering-Dienstleistungen.“
Das Bußgeld für das Trinken in der Öffentlichkeit beträgt 150 Euro, für das Gassigehen ohne Leine 66,36 Euro.
Die vollständige Entscheidung (auf Kroatisch) können Sie hier einsehen.
Redaktion Politik Bild: geo