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Autoapotheke – Inhalte regelmäßig prüfen und tauschen

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Mitführen von Verbandzeug in Österreich für Auto- und Motorradfahrer verpflichtend

Grundsätzlich muss jeder Kfz-Lenker in Österreich Verbandzeug mitführen, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. „Egal ob kleines Verbandpäckchen oder großzügig ausgestattete Autoapotheke – in jedem Fall ist es unerlässlich, die Inhalte einem regelmäßigen Check zu unterziehen und fehlende oder teilweise verbrauchte oder schadhafte Gegenstände zu ersetzen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Denn wenn es darauf ankommt, richtig Erste Hilfe zu leisten, sollte die Autoapotheke griffbereit und voll gebrauchsfähig sein.

„Vor einer Urlaubsfahrt ist ein guter Zeitpunkt, die Autoapotheke kritisch unter die Lupe zu nehmen“, erinnert Letitzki. Damit man die Autoapotheke im Notfall auch richtig nutzen kann, empfiehlt der Jurist des Mobilitätsclubs zusätzlich, das Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig aufzufrischen, bei einem Kurs von nur wenigen Stunden, zum Beispiel beim Roten Kreuz.

Das muss eine Autoapotheke können

Die einschlägige ÖNORM V 5101 enthält zwar weitergehende Vorgaben über den Inhalt einer Autoapotheke, ist aber nicht gesetzlich verbindlich. Daher kann es auch wegen einer „abgelaufenen Autoapotheke“ zu keiner Bestrafung kommen. „Gestraft wird nur, wenn die gesetzliche Vorgabe der staubdichten Verpackung eines ‚zur Wundversorgung geeigneten Verbandzeugs‘, aufbewahrt in einem widerstandsfähigen Behälter, nicht gegeben ist“, erklärt der ÖAMTC-Jurist. Ob eine angebrochene Box mit in die Jahre gekommenen Pflastern diese Anforderung erfüllt, beurteilt zunächst der kontrollierende Polizist. Im Verfahren den Gegenbeweis zu erbringen ist mühsam. Wer eine vollständige und „frische“ Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass nicht nur die Mindestanforderungen des Kraftfahrgesetzes erfüllt sind, sondern der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt worden ist. Die beim ÖAMTC erhältliche Autoapotheke entspricht der ÖNORM und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/Meier-Medizintechnik

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