Ein Bericht unserer Kollegen von kosmo.at
Wie die Regierung in der gestrigen Pressekonferenz ankündigte, sind ab dem 19. Mai für Auslandsreisen in andere
EU-Länder, aber auch Drittstaaten, die „drei G‘s – geimpft, getestet, genesen“ – entscheidend.
1) Sichere Staaten
Aus Staaten mit niedriger Inzidenz – unabhängig davon, ob es sich um ein EU-Land handelt oder ein Drittland – kann demnach ohne Quarantäne nach Österreich eingereist werden. Allerdings muss dazu ein negativer Corona-Test, ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Corona-Infektion vorgelegt werden.
2) Risikoländer
Will man aus einem EU-Land oder Drittstaat mit hoher Inzidenz nach Österreich einreisen, ist dies als geimpfte oder genesene Person ebenfalls ohne Quarantäne möglich. Für alle anderen gilt: „Ist man nur getestet, muss man weiterhin in Quarantäne“, so Mückstein. Für die Dauer gelten die gewohnten 10 Tage, mit einem Freitesten nach dem 5. Tag.
3) „Virusvariantenstaaten“
Für Länder, aus denen die gefährlichen Virusvarianten kommen, gilt hingegen weiterhin eine sehr strenge Einreiseregelung mit einer zehntägigen Quarantänepflicht nach der Einreise – egal ob getestet, geimpft oder genesen. Freigetestet kann man frühestens am fünften Tag werden. Betroffen sind davon derzeit allerdings nur die Länder Südafrika, Brasilien und Indien.
Zu beachten gilt aber, dass es umgekehrt auch weiterhin Einreisebeschränkungen für Österreicher in zahlreichen Ländern gibt. In den meisten Ländern ist ein negativer Corona-Test bei der Einreise weiterhin verpflichtend. In einigen Ländern gilt auch eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise.
Redaktion Breaking News/kosmo.at
Bild: Kurier