Home Service Auf erster großer Tour nach Kroatien – Tipps für Fahranfänger

Auf erster großer Tour nach Kroatien – Tipps für Fahranfänger

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Häufig striktes Alkoholverbot, teils verringerte Tempolimits – Achtung bei „L17“

Die Schule ist aus, der Sommer hat begonnen, der Führerschein ist frisch in der Tasche. Demnächst werden sich viele Fahranfänger auf den Weg ins benachbarte Ausland machen. „In einigen unserer Nachbarländer gelten spezielle Vorschriften für Führerschein-Neulinge – diese sollte man unbedingt kennen“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Achtung: Ist man im Besitz der L17-Lenkberechtigung, darf man damit vor dem 18. Geburtstag nur ins Nachbarland Deutschland fahren (außerdem: Vereinigtes Königreich und Dänemark). Nach dem 18. Geburtstag kann mit der L17-Lenkberechtigung überall im Ausland gefahren werden. Die Ausbildungsfahrten für den L17-Führerschein dürfen ohnehin nur innerhalb Österreichs absolviert werden.

  • Italien: Die italienischen Verkehrsregeln sind für Führerschein-Neulinge innerhalb der ersten drei Jahre streng: Es gilt die 0,0-Promillegrenze und auf Autobahnen sind maximal 100 km/h, auf Schnellstraßen maximal 90 km/h erlaubt.
  • Kroatien: In Kroatien dürfen Fahrer unter 25 Jahren bis 80 km/h auf Landstraßen, bis 100 km/h auf Schnellstraßen und bis 120 km/h auf Autobahnen fahren. „Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme vor Ort zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Junglenker an die Vorschrift halten“, rät die ÖAMTC-Expertin. Ein Alkoholverbot gilt für alle Lenker unter 24 Jahren.
  • Slowenien: Auch hier dürfen Fahranfänger keinen Alkohol trinken – sofern sie ihren  Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen bzw. noch nicht 21 Jahre alt sind.
  • Deutschland: Hier ist Alkohol am Steuer für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Lenker unter 21 Jahren streng verboten.
  • Schweiz: „Lenker, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen die 0,1-Promillegrenze nicht überschreiten“, weiß die ÖAMTC-Expertin.

Bei privatem Leihauto an Benützungsbewilligung denken, bei Mietwagen Voraussetzungen kennen

„Wer sich für die erste Fahrt ins Ausland privat ein Auto leiht, ist gut beraten, eine Benützungsbewilligung des Eigentümers dabei zu haben – am besten in Landessprache“, so Renner. Eine Vorlage dafür erhalten Mitglieder kostenlos an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs – in englisch, französisch, italienisch, türkisch, serbisch und kroatisch.

„Führerschein-Neulinge, die sich im Urlaub einen Mietwagen leihen möchten, sollten die Mietbedingungen prüfen“, empfiehlt die Touristikerin. Oftmals wird ein bestimmtes Mindestalter bzw. eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Führerscheins vorausgesetzt. Mit einem erst kürzlich ausgestellten Führerschein ist eine Anmietung meistens nicht möglich. Außerdem müssen Fahrer unter 25 Jahren häufig einen „young drivers“-Zuschlag einkalkulieren.

Weitere Verkehrsbestimmungen im Ausland findet man in der ÖAMTC App Meine Reise. Eingeloggte Nutzer können jetzt gratis Postkarten-Grüße mit eigenem Urlaubsfoto versenden. Infos: www.oeamtc.at/meinereise.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/BMVI
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