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Anklage gegen Bootsführer der Hvar Kollision

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Gegen zwei Bootsführer wurde Anklage wegen einer Kollision im Hvar-Kanal

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erhoben, bei der neun Personen verletzt wurden

Die Städtische Staatsanwaltschaft in Split hat nach Ermittlungen Anklage gegen einen 42-jährigen und einen 47-jährigen Mann wegen des Delikts der Gefährdung besonderer Verkehrsarten erhoben. Das Duo wird nämlich für den Zusammenstoß im Juli 2021 im Hvar-Kanal verantwortlich gemacht, bei dem neun Menschen verletzt wurden , sieben davon schwer .

Den Angeklagten wird vorgeworfen, die oben genannte Straftat am 7. Juli 2021 beim Führen der Boote begangen zu haben, obwohl sie sich bewusst waren, dass ihre Fahrweise die Sicherheit anderer Teilnehmer an der Schifffahrt gefährden könnte, aber sie dachten leichtfertig, dass dies der Fall wäre nicht passieren. Die Kollision ereignete sich nachts, und der erste Anruf beim Nationalen Zentrum für Suche und Rettung ging um 22:23 Uhr von einem Boot mit Passagieren ein. Der Unfall ereignete sich an einer Position 1,5 Seemeilen vom Kap Ražanj auf Brač in Richtung Kap Pelegrin auf Hvar.

Nachtfahrt ohne Positionslichter

Dem Angeklagten zu 1) wird vorgeworfen, das Boot in einem Zustand, in dem seine Fähigkeiten zur Führung des Bootes reduziert waren, aus Richtung Hvar in Richtung Split mit einer nicht an die bestehende Seelage angepassten Geschwindigkeit gesteuert zu haben Das Risiko eines Seeunfalls stieg um ein Vielfaches, ohne dass die Navigationslichter eingeschaltet waren, während die Bewegungsroute nicht gebührend beachtet wurde.

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Ihm wird vorgeworfen, gegen die Bestimmungen der Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in Binnenmeeren und Küstenmeeren der Republik Kroatien, der Verordnung über Boote, Boote und Jachten und des Seegesetzbuchs verstoßen zu haben, und das alles trotz der unmittelbare Gefahr einer Kollision mit einem Schiff auf dem Gegenkurs, d. h. einem Boot, das von der Beklagten zu 2) vom Split Gate in Richtung Insel Hvar betrieben wird.

Die Passagiere und die Besatzung hatten keine Schwimmwesten

Dem Angeklagten zu 2) wird vorgeworfen, mit der Beförderung von elf Fahrgästen mit einem Matrosen gegen die Vorschriften der Verordnung über Boote, Boote und Jachten und der Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeeren und Küstenmeeren verstoßen zu haben Republik Kroatien, d.h. dass er nachts Passagiere mit dem Boot transportierte, obwohl es keinen geschlossenen Raum für den Transport von Passagieren gab und die Passagiere und die Besatzung keine Schwimmwesten trugen und das kreisförmige Licht nicht eingeschaltet war, was dazu führte Es war schwierig, ihn zu beobachten, und es war für Schiffe aus der entgegengesetzten Richtung schwierig, die Navigationslichter auf seinem Boot und seine Bewegungsrichtung zu bemerken, zu erkennen oder zu unterscheiden.

Ihm wird auch vorgeworfen, die Geschwindigkeit des Bootes nicht an seine Eigenschaften angepasst zu haben, noch habe er die Bewegungsrichtung des Bootes beobachtet, während er auf seinen Füßen stand.

Aufgrund all dessen wird den Angeklagten vorgeworfen, während des Einsatzes im Hvar-Kanal nicht rechtzeitig reagiert zu haben, was zu einer frontalen (Bug-)Kollision dieser Boote führte, in deren Folge der Matrose einen Bußgeldbescheid erhielt besonders schwere Körperverletzung, vier Passagiere erlitten eine schwere Körperverletzung und zwei Passagiere erlitten leichte Körperverletzungen, während das von der Erstbeklagten betriebene Boot einen Schaden in Höhe von 105.000,00 EUR (entspricht 791.070,00 HRK) erlitt und das Boot betrieben wurde von der zweiten Beklagten wurde ein Schaden in Höhe von 20.250,00 EUR (entspricht 152.563,50 HRK) erlitten.

Redaktion Nautik
Bild: MMPI
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