Home Service Was Führerschein-Neulinge vor der Fahrt ins Ausland wissen sollten

Was Führerschein-Neulinge vor der Fahrt ins Ausland wissen sollten

4 min gelesen
0

Oft verringerte Tempolimits und Promillegrenzen, Achtung bei Leihfahrzeugen!

Im Sommer werden auch viele Fahranfänger auf erste große Tour gehen – sei es eine Autofahrt ins Nachbarland oder eine Flugreise inklusive Mietwagen vor Ort. „Einige Länder haben eigene Vorschriften für Führerschein-Neulinge, die man unbedingt kennen sollte“, empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. „Oft gelten verringerte Höchstgeschwindigkeiten und reduzierte Promillegrenzen.“ Wer sich ein Miet- oder Privatauto leihen möchte, ist ebenfalls gut beraten, sich rechtzeitig über die notwendigen Voraussetzungen zu informieren.

Bestimmungen für beliebte Sommerziele Italien, Kroatien, Deutschland

  • Italien: „Die Verkehrsregeln sind in Italien für Führerschein-Neulinge insbesondere innerhalb der ersten drei Jahre streng: Einerseits gilt die strikte 0,0-Promillegrenze, andererseits dürfen ‚Neu-Lenker‘ auf Autobahnen maximal 100 km/h und auf Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren“, weiß Riedl.
  • Kroatien: In Kroatien dürfen Fahrer unter 25 Jahren bis 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren. „Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme mit der Exekutive zu vermeiden, sollten sich jedoch auch österreichische Junglenker an die Vorschrift halten“, rät die ÖAMTC-Expertin. Ein Alkoholverbot gilt für alle Lenker unter 24 Jahren.
  • Deutschland: „Hier ist Alkohol am Steuer für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Lenker unter 21 Jahren streng verboten“, sagt die Expertin. „Deutschland ist eins der wenigen Länder, das den österreichischen L17-Führerschein akzeptiert.“

Bei Mietwagen Alter und Führerscheingültigkeit wichtig, mögliche Zusatzkosten

„Für Führerschein-Neulinge, die sich im Urlaub einen Mietwagen leihen möchten, lohnt sich ein Blick in die Mietbedingungen“, empfiehlt die Touristikerin. „Oftmals ist ein bestimmtes Mindestalter für die Anmietung notwendig.“ Außerdem setzen viele Vermieter eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Führerscheins voraus – häufig ein, zwei oder drei Jahre. Mit einem komplett neu ausgestellten Führerschein ist eine Anmietung meistens nicht möglich. Für Fahrer unter 25 Jahren ist häufig auch ein „young drivers“-Zuschlag zu zahlen.

Bei privat geliehenem Fahrzeug Vollmacht ratsam – Vorlage gibt’s beim Mobilitätsclub

„Wer mit einem privat geliehenen Fahrzeug ins Ausland fahren möchte, sollte in jedem Fall eine Vollmacht des Eigentümers dabei haben“, so Riedl. „Damit kann man belegen, dass der Besitzer des Autos mit der Fahrt einverstanden ist.“ Eine Vollmachtvorlage erhalten Mitglieder kostenlos an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs – und zwar in den Sprachen englisch, französisch, italienisch, türkisch und serbokroatisch.

Rückfragehinweis:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
+43 (0)1 711 99 21218

ÖAMTC
Bild: Fahrschule-online.de
Mehr in Verbindung stehende Beiträge laden
Mehr laden von Norbert Rieger
Mehr laden in Service

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch

Was würde passieren, wenn ein großes Schiff mit der Pelješki-Brücke kollidieren würde?

Könnte die Pelješki-Brücke einem 300 Meter hohen Aufprall eines Containerschiffs standhalt…