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Verkehrsunfall im Ausland – was tun?

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Know-how für unterwegs: Neue Broschüre „Unfall im In- und Ausland“ an Stützpunkten.

Geschieht im Ausland ein Verkehrsunfall, können Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten die Angelegenheit noch verschärfen. Die neue Broschüre „Unfall im In- und Ausland“ der ÖAMTC-Touristik soll Unterstützung für den Ernstfall bieten und ist ab sofort an allen Stützpunkten erhältlich, gratis für Mitglieder. Sie enthält neben den wichtigsten Notfallnummern nützliche Tipps zum richtigen Verhalten und erleichtert die Verständigung mit dem Unfallgegner – mit Hilfe von Übersetzungshilfen zum Europäischen Unfallbericht für sechs Sprachen (z.B. Englisch, Italienisch, Tschechisch und Kroatisch).

Welche Dokumente ins Fahrzeug gehören

„Erleichtert wird die Unfallabwicklung, wenn man sich vor Reiseantritt über die landeseigenen Vorschriften informiert und die richtigen Dokumente ins Handschuhfach gelegt hat“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Die Grüne Versicherungskarte zum Beispiel dient als Nachweis, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Zwar ist die Mitnahme in vielen Ländern nicht zwingend erforderlich – die Praxis zeigt jedoch, dass sie bei Kontrollen im Ausland häufig verlangt wird (z.B. in Italien und Serbien). Und auch der Europäische Unfallbericht sollte in keinem Auto fehlen – dieser erleichtert es den Beteiligten, den Hergang zu dokumentieren. Innerhalb Europas ist er in allen Sprachen inhaltlich gleich.

Unfallstelle absichern, Warnweste anlegen – bei Verletzungen Polizei rufenYouTube

Kommt es im Urlaub tatsächlich zu einem Unfall, gelten die bekannten Regeln: anhalten und Unfallstelle absichern – das heißt: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen. „In den meisten Ländern muss vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden“, sagt Kosnar. „Es ist sehr ratsam, die Vorschriften zu kennen, denn teilweise drohen hohe Strafen.“

Ob man die Polizei verständigen muss, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In manchen Ländern ist es vorgeschrieben, die Polizei grundsätzlich bei jedem Unfall zu rufen. „Ansonsten sollte die Polizei nur bei Personenschäden oder bei hohem Sachschaden hinzugezogen werden“, rät die ÖAMTC-Expertin. „Wenn sich die Verständigung mit dem Unfallgegner schwierig gestaltet, empfiehlt sich auch dann eine polizeiliche Aufnahme der Unfalldaten.“ Empfehlenswert ist es, sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.

Reisende sollten sich unbedingt die Daten des Unfallgegners sowie der gegebenenfalls anwesenden Polizei-Beamten notieren. „Wichtig ist auch, das Unfallszenario zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden“, empfiehlt Kosnar. Auch der Kontakt von etwaigen Zeugen kann im Nachhinein wertvoll sein.

Alle Infos rund um einen Unfall im Reiseland findet man auch online in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Dort stehen die Übersetzungshilfen als Download bereit.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/YouTube
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