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Radarwarner – illegale Verwendung kann bis zu 4.000 Euro kosten

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Der ÖAMTC warnt: Die Verwendung von illegalen Radarwarnern und GPS-Navigeräten mit POI-Warnern kann bis zu 4.000 Euro kosten.

GPS-Navigationsgeräte, die für den Autofahrer interessante Punkte (POI = Points of Interest) ausweisen, sind eine bewährte Hilfe für Autofahrer – manche warnen auch vor bekannten Radarstandpunkten.

Obwohl diese Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können, ist der Einsatz dieser Geräte in manchen Ländern verboten, beispielsweise in Deutschland und in der Schweiz.

Die Rechtslage in Österreich

GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind in Österreich erlaubt.

Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die mittels Funkwellen aktive Radaranlagen aufspüren. Die Verwendung von solchen Geräten in Österreich kann mit bis zu 4.000 Euro Strafe belegt werden.

Die Rechtslage in der Schweiz und Deutschland

Alle Geräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen, sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben – also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.

Achtung: Auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt, wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen.

Strafen: Kann in der Schweiz ein Polizist einem Autofahrer nachweisen, dass die Warn-Funktion aktiviert ist, drohen mindestens 200 Euro Strafe. Ähnliches gilt in Deutschland: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Außerdem dürfen deutsche und Schweizer Polizisten die Geräte sicherstellen und vernichten.

Die Rechtslage in einigen europäischen Ländern

Erlaubt  sind GPS-Navigationsgeräte mit POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien und in Ungarn.  Unsicher präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: Im Zweifelsfall sollte man aber immer von einem Verbot ausgehen.

Verboten ist die Verwendung der Geräte außerdem in Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien, Slowakei, Weißrussland und Zypern.

Navi-Geräte trotz Radarwarner nutzen – deaktivieren

Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht. Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder – noch besser – vom Hersteller entfernen lassen. (NR)

Quelle: ÖAMTC
Bild: www.radarwarner.co.at
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