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ÖAMTC: Notarielle Vollstreckungsbeschlüsse aus Kroatien ungültig

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EuGH bestätigt Rechtsmeinung des Clubs.

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Club-Mitglieder einen Brief eines kroatischen Notars erhalten, der hohe Geldbeträge wegen nicht bezahlter Parkgebühren in Kroatien einforderte. „Dieser ’notarielle Vollstreckungsbefehl der offenen Forderung‘ kam für viele Kroatien-Urlauber überraschend, da für sie nicht ersichtlich war, dass sie ihr Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt hatten“, berichtet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Aus diesem Grund wurde in einem von einem Vertrauensanwalt des ÖAMTC und des ADAC geführten Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Rechtsfrage – ob ein Notar das überhaupt dürfe – angerufen.

„In seinem heutigen Urteil hat nun der EuGH diese Vollstreckungsbeschlüsse für nichtig erklärt“, erläutert Pronebner. Somit wurde auch die Rechtsmeinung des ÖAMTC bestätigt, der bereits tausenden Mitgliedern geholfen hat, gegen diese überhöhten Forderungen vorzugehen.

„Leider können wir trotz dieser erfreulichen Entscheidung nicht davon ausgehen, dass es in Zukunft keine derartigen Schreiben mehr aus Kroatien geben wird“, ergänzt die ÖAMTC-Juristin. „Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Notare nicht dazu berechtigt sind, offene Strafen im EU-Ausland einzutreiben.“ Aus Sicht des ÖAMTC könnten Parkplatzbetreiber in Kroatien einen anderen Weg finden, um nicht bezahlte Parkgebühren einzuheben. „Ein Hoffnungsschimmer bleibt aber, weil davon auszugehen ist, dass Parkforderungen von vor 2012 bereits verjährt sind und somit nicht mehr eingebracht werden können“, führt die ÖAMTC-Rechtsexpertin aus.

Der Club wird die weiteren Entwicklungen genau mitverfolgen und steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. „Wer ein Schreiben eines Anwalts, eines Inkassobüros oder eines Notars in seiner Post findet, lässt sich am besten sofort rechtlich beraten. ÖAMTC-Mitglieder wenden sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung, die kostenlos tätig wird“, rät die Clubexpertin. Terminvereinbarung und nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Für die nächste Reise nach Kroatien empfiehlt Pronebner abschließend: „Genau auf die Bestimmungen vor Ort achten, Parktickets mindestens fünf Jahre aufheben und bei Unsicherheit am besten ein Foto vom parkenden Fahrzeug und dem Parkschein machen.“ (NR)

Quelle: ÖAMTC
Bild: Dalmatinka Media
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