Auch wenn es noch nicht geschneit hat: Mit Anfang November gilt offiziell das Gesetz des Winters auf den Straßen Österreichs. „Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. „Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen.“
Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. „Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe“, weiß der ÖAMTC-Jurist. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten seinen Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen. „Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen“, so Letitzki.
Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Denn beispielsweise Morgenfrost kann auch in Niederungen für eisglatte Straßen sorgen. Eine Entscheidungshilfe für den Neukauf von Winterreifen findet man unter: www.oeamtc.at/reifentests. Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: „Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.“ Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.
Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC Rechtsberatung telefonisch oder persönlich an den Stützpunkten weiter – für Mitglieder kostenlos. Details und Kontakt unter: www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Deutschland | Nach den Regelungen von 2010 sind Winterreifen oder Allwetterreifen bei winterlichen Bedingungen für alle Pkw und Motorräder auf allen Achsen Pflicht.
Schneeketten sollten mitgeführt werden. |
Kroatien | Bei Schneeregen, Schnee und Eis müssen mindestens zwei Reifen vom Typ Winterreifen am Fahrzeug montiert sein. Schneeketten und eine Schaufel müssen mitgeführt werden. | Mindestprofiltiefe 4 mm. |
Italien | Winterreifen werden empfohlen, sind aber keine Vorschrift. Allerdings müssen in bestimmten Gebieten Schneeketten mitgeführt werden. | 15. Oktober bis 15. April. | Im Aosta-Tal müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. |
Slowenien | Winterreifen sind Pflicht. Schneeketten und eine Schaufel müssen mitgeführt werden. | 15. November bis 15. März |
Schweiz | Winterreifen sind landesweit nicht vorgeschrieben, die Reifen müssen jedoch für winterliche Bedingungen geeignet sein. Achten Sie auf Verkehrsschilder, die Gebiete mit Winterreifenpflicht ausweisen. Schneeketten müssen mitgeführt werden. |
Bosnien- Herzegovina | Winterreifen, Allwetterreifen oder Schneeketten sind Vorschrift. | 1.November bis 15. April |
Serbien | Winterreifen sind Pflicht. Schneeketten müssen mitgeführt werden. | 1. November bis 1. April (Zeitraum kann ggf. verlängert werden) | Mindestprofiltiefe 4 mm. |
ÖAMTC-Presse
Bild: Freenet/ÖAMTC/Uniroyal
Video: BERNHARD HUMMEL