Home Breaking News Fam. Schumacher – Urteilsverkündung im Prozess gegen die Versicherung der Immobilienagentur

Fam. Schumacher – Urteilsverkündung im Prozess gegen die Versicherung der Immobilienagentur

5 min gelesen
0
Ein Beitrag unserer Gast-Autorin Moni Losem

Dienstag, den 15.01.2019 kann man zu Recht als schwarzen Tag für das Ehepaar Schumacher bezeichnen. Denn an diesem Tag fiel das Urteil im Rechtsstreit gegen die Versicherung.

Das Ehepaar, das 2006 ein kleines Häuschen auf Vir gekauft hatte, hat mit diesem Urteil den Anspruch auf eine Kostenübernahme der Versicherung verloren. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit  der Immobilienfirma, dem Verkäufer und der kroatischen Dependance der Agentur mussten sie am 17.11.2018 ihr Haus räumen, sie wurden zwangsenteignet. Hintergrund war, dass die beiden nie im Kataster eingetragen wurden und somit der Verkäufer weiterhin Eigentümer blieb. Jeder Versuch, sich einzutragen, wurde abgewehrt. Selbst eine Klage hatte damals keinen Erfolg. Der Verkäufer Joso Gržeta machte Schulden und die Bank nahm sich daraufhin das einzige Grundstück, das er noch hatte – das der Familie Schumacher.

Die Immobilienfirma, die in Kroatien sehr aktiv war, warb 2006 mit dem Slogan „Buy without risk“. Sollte es Probleme geben, würde der Anwalt der Firma helfen, im schlimmsten Fall die Versicherung einspringen und auch Schadenersatz leisten.

In den Jahren seit dem Kauf hat das Ehepaar Unsummen für Anwälte, das Gericht und Gutachten ausgegeben. Immer in der Glauben, dass sie ihr Eigentum behalten können. Die Zwangsräumung im letzten Jahr machte aber alle Hoffnung zunichte und man könnte jetzt annehmen, dass dies der schlimmste Fall ist, den die Versicherung auch tatsächlich abdecken muss. Aber das war eine Fehlannahme, denn die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. So blieb den beiden nichts anderes übrig, als auf Schadensersatz zu klagen.

Es folgten Anhörungen und Gerichtsbescheide, die Versicherung schickte ihre besten Anwälte aus Zagreb. Die ganze Angelegenheit zog sich über Monate hin, mittlerweile waren sowohl der Verkäufer als auch der Anwalt der kroatischen Agentur verstorben sowie einiges verjährt.

Am Dienstag geschah dann das, was niemand erwartet hat: Richterin Katja Morić Arambašić wies die Klage zurück. Für all die Geschehnisse der letzten Jahre gibt es keinen Schuldigen, deshalb wurde die Klage abgewiesen. Pikant an der Sache ist, dass nicht einmal der Anwalt des Ehepaars, Mile Milovac, bei der Urteilsverkündung anwesend war. Und auch die Anwälte der Gegenseite glänzten durch Abwesenheit.

Wie es nun weiter geht, hängt von Ernst und Erna Schumacher ab. Beide sind mittlerweile durch den jahrelangen Rechtsstreit gesundheitlich angeschlagen. Ihr Anwalt hat zwar angekündigt, dass er Einspruch einlegen wird. Dazu benötigt er allerdings die Zustimmung seiner Mandanten. Dazu kommen noch die hohen Gerichtskosten von 100.000 Kuna für diesen Prozess, die das Ehepaar auch nicht so einfach aufbringen kann. Und es läuft ja auch noch die Klage wegen der Zwangsenteignung des Häuschens, die noch zusätzliche Kosten verursachen wird.

Die Entscheidung der Richterin ist für viele nicht nachvollziehbar. Denn wenn man eine Versicherung für einen bestimmten Schadensfall abschließe und dieser tritt ein, sollte man meinen, dass er abgedeckt ist.

Quelle: Slobodna Dalmacija
Mehr in Verbindung stehende Beiträge laden
Mehr laden von Norbert Rieger
Mehr laden in Breaking News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch

Die HDZ gewinnt bei den kroatischen Wahlen die meisten Sitze, aber keine Mehrheit

Die regierende Kroatische Demokratische Union (HDZ) hat bei den kroatischen Parlamentswahl…