Für die Verwendung von E-Bikes und Pedelecs gelten in der EU unterschiedliche Vorschriften. Was in wichtigen Reiseländern beachtet werden sollte, ist hier zusammengefasst.

Was für E-Bikes und Pedelecs gilt

Elektrofahrräder, E-Bikes oder Pedelecs sind in Österreich rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt, wenn sich der Elektromotor nur beim Treten in die Pedale einschaltet und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch wieder ausschaltet. Der Motor darf nur zur Tretunterstützung dienen und nicht ohne Treten in die Pedale funktionieren. Geschwindigkeiten über 25 km/h dürfen ausschließlich mit eigener Kraft des Fahrers erreicht werden.

Die maximale Leistung des Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. Bei einer höheren Leistung würde das Elektrofahrrad nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped gelten und somit strengere Gesetze zur Anwendung kommen. In vielen Ländern gelten bereits ab einer Motorleistung von mehr als 250 Watt strengere Regelungen als bei uns.

Was bei Vorschriften und Einschränkungen für Führerschein, Helmpflicht, Zulassung und Radwegbenützung in anderen Ländern gilt, ist im Folgenden angeführt.

Deutschland

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 25 km/h gilt:

  • Führerschein: NEIN
  • Helmpflicht: NEIN
  • Zulassung (Versicherungskennzeichen): NEIN
  • Radwegbenützung: JA

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 500 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 45 km/h gilt:

  • Führerschein: JA (Klasse AM)
  • Helmpflicht: JA
  • Zulassung (Versicherungskennzeichen): JA
  • Radwegbenützung: NEIN

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Italien

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 25 km/h gilt:

  • Führerschein: NEIN
  • Helmpflicht: NEIN
  • Zulassung: NEIN
  • Radwegbenützung: JA

Es ist gestattet, einen Anhänger zu ziehen, nur muss die Leistung der Bremsen in diesem Falle höhere Belastungen aushalten.

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Kroatien

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 25 km/h gilt:

  • Führerschein: NEIN
  • Helmpflicht: NEIN
  • Zulassung: NEIN
  • Radwegbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Slowenien

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 25 km/h gilt:

  • Führerschein: NEIN
  • Helmpflicht: JA für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren
  • Zulassung: NEIN
  • Radwegbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Ungarn

Für Pedelecs mit einer Motorleistung bis 300 Watt und Motorzuschaltung bis max. Geschwindigkeit von 25 km/h gilt:

  • Führerschein: NEIN
  • Helmpflicht: NEIN
  • Zulassung: NEIN
  • Radwegbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Lesen Sie hier mehr. (NR)

ÖAMTC
Bild: La Palma 24 Journal
Video: Denis Katzer
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