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BOSNIEN VERPASST WICHTIGE DEADLINE FÜR EU-INTEGRATION

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Bosnien-Herzegowina vereinbarte mit der EU, dass mit Oktober die notwendigen Daten an die zuständigen Organe übersendet werden. Der Abgabetermin ist jedoch bereits verstrichen.

Der Balkanstaat verabsäumte die Übersendung der Antworten auf Zusatzfragen der EU-Kommission im Rahmen eines Fragebogens. 32 der insgesamt 35 Arbeitsgruppen haben ihre Daten rechtzeitig an die EU verschickt, während die fehlenden Drei dies noch im Dezember nachholen möchten.

Das bosnisch-herzegowinische Direktorat für EU-Integration (DEA) bestätigte diese am Montag offiziell. Das staatliche Organ ist für die Organisation der Aktivitäten und Aufgaben betreffend der EU-Integration zuständig.

„Wir erwarten, dass die drei Arbeitsgruppen die fehlenden Antworten bis Mitte Dezember übermitteln werden. Sollte es dazu kommen, dass Punkte unbearbeitet bleiben, so wird sich unsere Kommission dieser Fälle annehmen“, so DEA-Pressesprecherin Marina Kavaz Siručić gegenüber BIRN.

3.242 Fragen vonseiten der EU
Die Kommission der Europäischen Union übermittelte im Dezember 2016 einen Fragebogen an Bosnien-Herzegowina, dessen Beantwortung für einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft notwendig ist. Im Februar wurde dieser vonseiten der bosnisch-herzegowinischen Behörden beantwortet zurückgeschickt, allerdings verlangte die EU im Juli die Klärung einiger Punkte.

Die Antworten auf 655 Fragen, also 20 Prozent der insgesamt 33 Kapitel, bestehend aus 3.242 Fragen, hätten bis Oktober nochmals überarbeitet und klarer formuliert werden sollen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden 1.300 bosnische Abgeordnete in 35 Arbeitsgruppen eingeteilt. Dieser Fragebogen der EU hat zum Ziel, detaillierte Einsicht in die politische, soziale und administrative Situation Bosnien-Herzegowinas zu erlangen. Ebenso wird auf Basis dieses Fragebogens durch die EU über den Kandidatenstatus des jeweiligen Landes entschieden.

Unklare Punkte
Einige der zusätzlichen Fragen waren bezüglich der bosnisch-herzegowinischen Verfassung, und ob diese eine Überordnung der EU-Legislative über die heimische Gesetzgeben erlauben würde, insofern Bosnien-Herzegowina EU-Mitglied wird. Ebenso wurde um Klärung angefragt, weshalb 13 Urteile des bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgerichtes nicht umgesetzt wurden.

Brüssel interessierte auch die genaue rechtliche Definition der „konstitutiven Völker“, auf dessen Basis die Einwohner Bosnien-Herzegowinas in die drei größten ethnischen Gruppen (Bosniaken, Kroaten und Serben) unterteilt werden und wie dies mit dem Gleichheitsprinzip aller Bürger vereinbar ist.

Kosmo.at
Bild: klix.ba
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